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BEITRAGSORDNUNG


Schaufenster Ruppichteroth e.V.

§1 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird gemäß §5 Abs.1 der Vereinssatzung auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung für das nächste Jahr beschlossen. Er dient ausschließlich dem Vereinszweck. Der jährliche Beitrag beträgt bis auf weiteres 120,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. Bei Neueintritt in den Verein erfolgt die Berechnung des Beitrags ab dem folgenden Quartal nach Eintrittsdatum anteilig. Eine Rückerstattung bei unterjährigem Austritt erfolgt nicht. Eine Änderung des Beitragssatzes gilt immer ab dem folgenden Geschäftsjahr.

§2 Fälligkeit
Der jährliche Beitrag wird 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Der Betrag wird durch Bankeinzug erhoben oder ist auf das Vereinskonto 21000690 bei der Kreissparkasse Köln, BLZ 37050299 zu überweisen. Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Beitrags mehr als 3 Monate in Rückstand und wird der Betrag trotz Aufforderung nicht binnen eines weiteren Monats bezahlt, so ruht die Mitgliedschaft.

§3 Beitrag von Fördermitgliedern
Die Höhe eines jährlichen Förderbeitrags wird zwischen dem Vorstand und dem Fördermitglied verhandelt.
Existenzgründern wird ihre Mitgliedschaft im Schaufenster Ruppichteroth für die ersten 12 Monate ihrer Selbstständigkeit beitragsfrei gestellt. Nachweis für die Beitragsberechnung ist die Gewerbeanmeldung.



Mitgliedsantrag